Warum eine Vor-Ort-Energieberatung?
Sie wissen wie viel Benzin Ihr Auto benötigt. Wissen Sie auch wie viel Ihr Haus benötigt?
Liter Öl oder m3 Gas pro m2 Wohnfläche im Jahr | Bewertung: |
---|---|
über 20 | hier muss dringend etwas geschehen |
16 - 20 | hier muss etwas unternommen werden |
12 - 16 | hier sollte etwas unternommen werden |
8 - 12 | gut |
4 - 8 | sehr gut |
Mit dem Auto fahren Sie regelmäßig zur Inspektion. Wissen Sie ob Ihr Haus alle Anforderungen erfüllt?
Bestimmte Anforderungen müssen ab dem 31.12.2006 erfüllt sein. So zum Beispiel die Erneuerung der Heizungsanlage und die Dämmung der obersten Geschossdecke. Vor der Ausführung der Maßnahmen sollte auch eine Energieberatung zu den möglichen Einsparpotentialen erfolgen. Sie bekommen nicht nur mitgeteilt, wie viel Energie Ihr Gebäude benötigt, sondern auch mit welchen Maßnahmen Sie effektiv den Energiebedarf senken können.
Sind ohnehin Investitionen im und am Gebäude geplant, lassen sich durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen die Energiekosten um bis zu 70 % reduzieren. Die Investitionskosten werden durch günstige Kredite gefördert und amortisieren sich schnell durch die Einsparungen bei den Heizkosten.

Beispiel: Sie haben ein Haus mit 150qm Wohnfläche und einem Ölverbrauch von 3.000 Litern im Jahr. So rechnen Sie: 3.000 l : 150 qm = 20 l/qm

Bildquelle www.dena.de
Was beinhaltet eine Vor-Ort-Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan)?
Wenn Sie eine förderfähige Vor-Ort-Beratung in Anspruch nehmen wollen, haben Sie, was den Inhalt der Beratung angeht, folgende Wahlmöglichkeit:
1. Sanierungskonzept
Sollten Sie bereits entschlossen sein, Ihr Wohngebäude
energetisch komplett zu sanieren, aber nur noch nicht wissen,
welche Maßnahmen dazu erforderlich sind, was dies alles kostet
und wieviel Energie und CO2 Sie hierdurch einsparen können,
dann kann ich Ihnen ein entsprechendes energetisches
Sanierungskonzept für eine Komplettsanierung erstellen. Um den
Beratungszuschuss zu erhalten, muss ich Ihnen aufzuzeigen, wie
Ihr Haus auf einen KfW-Effizienzhausstandard zu bringen ist.
Neubaustandard kann hierbei energetisch oft erreicht oder gar
übertroffen werden.
Eine KfW-Förderung müssen Sie im Fall der Umsetzung der
Sanierungsvorschläge aber nicht in Anspruch nehmen (etwa wenn
Sie die Sanierung aus Eigenmitteln oder mithilfe anderer
Drittmittel finanzieren wollen).
2. Sanierungsfahrplan mit Einzelschritten
Häufig wollen Eigentümer bei der energetischen Sanierung
schrittweise vorgehen, d.h. Sie beabsichtigen zunächst nur
eine Teilsanierung des Gebäudes durch eine Einzelmaßnahme.
Weitere Sanierungsmaßnahmen in der Zukunft werden jedoch nicht
ausgeschlossen. Hier bietet es sich an, mich mit der
Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu beauftragen. Ich werde
dann einen Vorschlag machen, welche Maßnahme am Anfang der
Sanierung stehen sollte und welche weiteren Schritte in
welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Dabei werde ich die
einzelnen Sanierungsschritte bauphysikalisch und
anlagentechnisch aufeinander abstimmen, um die Gefahr späterer
Bauschäden zu verringern und eine Überdimensionierung von
Heizanlagen zu vermeiden. Insgesamt müssen die einzelnen
vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer umfassenden Sanierung des
Gebäudes führen.
Mit dem Sanierungsfahrplan wird Ihnen also aufgezeigt, wie
eine umfassende energetische Sanierung über einen längeren
Zeitraum durchgeführt werden kann, ohne Sie finanziell zu
überfordern.
Bei einer Beratung durch mich müssen Sie sich jedoch nicht
zwingend im Vorfeld für eine der Beratungsvarianten
entscheiden, ich liefere Ihnen ohne Mehrkosten beide
Beratungsvarianten.
Die 3 Phasen der Beratung:
- 1. Phase
- Bestandsaufnahme des Gebäudes und der Heizungsanlage mit allen Schwachstellen
- 2. Phase
- Analyse des Gebäudes und die Ausarbeitung von Vorschlägen für Sanierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche. Aufgrund unserer fachlichen Kompetenz erhalten Sie nur bauphysikalisch geprüfte Vorschläge.
- 3. Phase
-
Beratungsgespräch auf der Grundlage der erarbeiteten
Vorschläge zur Energieeinsparung. Hier werden auch mögliche
Fördermaßnahmen und Kreditvarianten besprochen. Je höher die
Energieeinsparung ist, desto höher sind die
Fördermöglichkeiten.
Für die Beratung wird z. B. bei einem Einfamilienhaus ein Zuschuss von bis zu 650 Euro gezahlt. Um den Zuschuss kümmere ich mich für Sie, wenn Sie mir eine Vollmacht erteilen . Nach der Beratung können weitere Fördermittel für die Sanierung beantragt werden. Nach der Durchführung der Sanierung / Modernisierung kann ich Ihnen auf der erarbeiteten Datenbasis einen Energieausweis ausstellen.
Kosten sparen – Wohnwert steigern – Umwelt schonen.
Sie werden früher oder später an Ihrem Haus kleinere oder größere Instandsetzungen oder Modernisierungen vornehmen. Das ist der beste Zeitpunkt, auch in Energieeinsparung zu investieren. Gut vorbereitet, gewinnen Sie gleich dreifach:
Erstens: Sie senken Ihre Energiekosten und machen sich damit unabhängiger von den künftigen Entwicklungen der Preise für Gas, Öl oder Strom. Zweitens: Sollten Sie sich außerdem eines Tages entscheiden, Ihr Haus zu verkaufen oder zu vermieten, gilt geringer Energieverbrauch als wertsteigernd. Drittens: Ein energetisch sinnvoll modernisiertes Haus bietet nicht zuletzt einen hohen Wohnkomfort und ein angenehmes Wohnklima. Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und CO2 Reduzierung gibt es günstige Kredite und Fördermaßnahmen.
Informationen, die weiter helfen
Weitere Informationen gibt Ihnen die Broschüre Energie-Einspar-Verordung Anforderungen im Neubau
http://www.bmvbs.de/DE/BauenUndWohnen/EnergieeffizienteGebaeude/energieeffiziente-gebaeude_node
Informationen zur Energieeffizienz
http://www.initiative-energieeffizienz.de/
Allgemeine Informationen zum Energiesparen erhalten Sie unter Deutsche Energieagentur dena
Thema Energie
Energiesparen im Haushalt
http://www.umweltbundesamt.de/energie/sparen.htm
Energieberatung
http://www.energieberatung-landkreiskassel.de
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/
Fördermittel für Sanierungsvorhaben von der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Art und Höhe der Förderung der Energieberatung
Die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit Bundesmitteln steht im Zusammenhang mit der Energiepolitik der Bundesregierung. Bis 2050 soll der Gebäudebestand weitgehend klimaneutral sein. Über die Zahlung von Zuschüssen will der Bund Haus- und Wohnungseigentümern einen Anreiz geben, Energiesparberatungen für Wohngebäude in Anspruch zu nehmen.
Die Förderung besteht in einem Zuschuss, den Sie als Auftraggeber eines individuellen Sanierungsfahrplans erhalten. Dadurch reduzieren sich die Beratungskosten.
Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird einmalig ein weiterer Zuschuss von höchstens 250 Euro gezahlt, wenn der Energieberatungsbericht nicht nur gegenüber dem Verwalter, sondern zusätzlich auch in einer Versammlung der Wohnungseigentümer oder einer Sitzung des Beirats erläutert wird. Förderfähig sind hier 100 Prozent des Beratungshonorars bis zum Maximalbetrag von 250 Euro.
Quelle: www.BAFA.de
Für z.B. ein Ein-/ Zweifamilienhaus ergibt sich daraus ein Eigenanteil von 1.250 € brutto. Bei fehlenden Planunterlagen, sehr komplexen Gebäuden oder vielen unterschiedlichen Bauteilen kann ein Mehraufwand berechnet werden.
Fördermittel für die Sanierung
Wenn Sie sich nach der Energieberatung für die Sanierung ihres Hauses entschieden haben, so können Sie verschiedenen attraktive Fördermittel in Anspruch nehmen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA haben sich zu der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengeschlossen. Die KfW fördert die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem KfW Wohngebäude (Effizienzhaus) mit günstigen Krediten. Neben dem Kredit erhalten Sie einen zusätzlichen Tilgungszuschuss.
Möchten Sie keinen Kredit, so können Sie einen Zuschuss beim BAFA für Einzelmaßnahmen wie z.B. die Fassadendämmung, den Fensteraustausch oder Investitionen in Heizungsanlagen wie z.B. Pelletheizungen, Wärmepumpen und Solaranlagen beantragen.
Neben der KfW- und BAFA-Förderung einer Sanierung können Sie in einem selbstgenutzten, nicht vermieteten Gebäude die Sanierung auch steuerlich über 3 Jahre mit insgesamt 20% absetzen. Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater nach dem §35c EStG.
Selbst eine Baubegleitung wird von der KfW , vom BAFA und vom Finanzamt gefördert. Gern berate ich Sie zu den verschiedenen Förderprogrammen und helfe Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel.
Wie erhalte ich eine Vor-Ort-Energiesparberatung oder Fördermittel für eine Sanierung?
Liebe Interessentin, lieber Interessent,
um eine Energie- und Fördermittelberatung oder nähere
Informationen zu erhalten,
kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail. Als zertifizierter und gelisteter Energieberater kann ich
für Sie eine geförderte Beratung durchführen. Von mir erhalten
Sie eine Checkliste mit den Unterlagen und Informationen die
ich für die Beratung benötige. Um die Fördermittelanträge
kümmere ich mich für Sie.