Warum eine Vor-Ort-Energieberatung?

Sie wissen wie viel Benzin Ihr Auto benötigt. Wissen Sie auch wie viel Ihr Haus benötigt?

Liter Öl oder m3 Gas pro m2 Wohnfläche im Jahr Bewertung:
über 20 hier muss dringend etwas geschehen
16 - 20 hier muss etwas unternommen werden
12 - 16 hier sollte etwas unternommen werden
8 - 12 gut
4 - 8 sehr gut

Mit dem Auto fahren Sie regelmäßig zur Inspektion. Wissen Sie ob Ihr Haus alle Anforderungen erfüllt?

Bestimmte Anforderungen müssen ab dem 31.12.2006 erfüllt sein. So zum Beispiel die Erneuerung der Heizungsanlage und die Dämmung der obersten Geschossdecke. Vor der Ausführung der Maßnahmen sollte auch eine Energieberatung zu den möglichen Einsparpotentialen erfolgen. Sie bekommen nicht nur mitgeteilt, wie viel Energie Ihr Gebäude benötigt, sondern auch mit welchen Maßnahmen Sie effektiv den Energiebedarf senken können.

Sind ohnehin Investitionen im und am Gebäude geplant, lassen sich durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen die Energiekosten um bis zu 70 % reduzieren. Die Investitionskosten werden durch günstige Kredite gefördert und amortisieren sich schnell durch die Einsparungen bei den Heizkosten.

Beispiel: Sie haben ein Haus mit 150qm Wohnfläche und einem Ölverbrauch von 3.000 Litern im Jahr. So rechnen Sie: 3.000 l : 150 qm = 20 l/qm

Bildquelle www.dena.de

Was beinhaltet eine Vor-Ort-Energieberatung?

Wenn Sie eine förderfähige Vor-Ort-Beratung in Anspruch nehmen wollen, haben Sie, was den Inhalt der Beratung angeht, folgende Wahlmöglichkeit:

1. Sanierungskonzept

Sollten Sie bereits entschlossen sein, Ihr Wohngebäude energetisch komplett zu sanieren, aber nur noch nicht wissen, welche Maßnahmen dazu erforderlich sind, was dies alles kostet und wieviel Energie und CO2 Sie hierdurch einsparen können, dann kann ich Ihnen ein entsprechendes energetisches Sanierungskonzept für eine Komplettsanierung erstellen. Um den Beratungszuschuss zu erhalten, muss ich Ihnen aufzuzeigen, wie Ihr Haus auf einen KfW-Effizienzhausstandard zu bringen ist. Neubaustandard kann hierbei energetisch oft erreicht oder gar übertroffen werden.
Eine KfW-Förderung müssen Sie im Fall der Umsetzung der Sanierungsvorschläge aber nicht in Anspruch nehmen (etwa wenn Sie die Sanierung aus Eigenmitteln oder mithilfe anderer Drittmittel finanzieren wollen).

2. Sanierungsfahrplan mit Einzelschritten

Häufig wollen Eigentümer bei der energetischen Sanierung schrittweise vorgehen, d.h. Sie beabsichtigen zunächst nur eine Teilsanierung des Gebäudes durch eine Einzelmaßnahme. Weitere Sanierungsmaßnahmen in der Zukunft werden jedoch nicht ausgeschlossen. Hier bietet es sich an, mich mit der Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu beauftragen. Ich werde dann einen Vorschlag machen, welche Maßnahme am Anfang der Sanierung stehen sollte und welche weiteren Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Dabei werde ich die einzelnen Sanierungsschritte bauphysikalisch und anlagentechnisch aufeinander abstimmen, um die Gefahr späterer Bauschäden zu verringern und eine Überdimensionierung von Heizanlagen zu vermeiden. Insgesamt müssen die einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer umfassenden Sanierung des Gebäudes führen.
Mit dem Sanierungsfahrplan wird Ihnen also aufgezeigt, wie eine umfassende energetische Sanierung über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden kann, ohne Sie finanziell zu überfordern.
Bei einer Beratung durch mich müssen Sie sich jedoch nicht zwingend im Vorfeld für eine der Beratungsvarianten entscheiden, ich liefere Ihnen ohne Mehrkosten beide Beratungsvarianten.

Die 3 Phasen der Beratung:

1. Phase
Bestandsaufnahme des Gebäudes und der Heizungsanlage mit allen Schwachstellen
2. Phase
Analyse des Gebäudes und die Ausarbeitung von Vorschlägen für Sanierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche. Aufgrund unserer fachlichen Kompetenz erhalten Sie nur bauphysikalisch geprüfte Vorschläge.
3. Phase
Beratungsgespräch auf der Grundlage der erarbeiteten Vorschläge zur Energieeinsparung. Hier werden auch mögliche Fördermaßnahmen und Kreditvarianten besprochen. Je höher die Energieeinsparung ist, desto höher sind die Fördermöglichkeiten und auch ein möglicher Teilschuldenerlass.
Für die Beratung wird z. B. bei einem Einfamilienhaus ein Zuschuss von bis zu 1.300 Euro gezahlt. Um den Zuschuss kümmere ich mich. Sie zahlen nur einen Eigenanteil. Nach der Beratung können weitere Fördermittel für die Sanierung beantragt werden. Nach der Durchführung der Sanierung / Modernisierung kann ich Ihnen auf der erarbeiteten Datenbasis einen Energieausweis ausstellen.

Kosten sparen – Wohnwert steigern – Umwelt schonen.

Modernisieren rechnet sich gleich dreifach

Sie werden früher oder später an Ihrem Haus kleinere oder größere Instandsetzungen oder Modernisierungen vornehmen. Das ist der beste Zeitpunkt, auch in Energieeinsparung zu investieren. Gut vorbereitet, gewinnen Sie gleich dreifach:

Erstens: Sie senken Ihre Energiekosten und machen sich damit unabhängiger von den künftigen Entwicklungen der Preise für Gas, Öl oder Strom. Zweitens: Sollten Sie sich außerdem eines Tages entscheiden, Ihr Haus zu verkaufen oder zu vermieten, gilt geringer Energieverbrauch als wertsteigernd. Drittens: Ein energetisch sinnvoll modernisiertes Haus bietet nicht zuletzt einen hohen Wohnkomfort und ein angenehmes Wohnklima. Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und CO2 Reduzierung gibt es günstige Kredite und Fördermaßnahmen.

Informationen, die weiter helfen

Weitere Informationen gibt Ihnen die Broschüre Energie-Einspar-Verordung Anforderungen im Neubau

http://www.bmvbs.de/DE/BauenUndWohnen/EnergieeffizienteGebaeude/energieeffiziente-gebaeude_node

Informationen zur Energieeffizienz

http://www.initiative-energieeffizienz.de/

Allgemeine Informationen zum Energiesparen erhalten Sie unter Deutsche Energieagentur dena

http://www.dena.de

Thema Energie

http://www.thema-energie.de/

Energiesparen im Haushalt

http://www.umweltbundesamt.de/energie/sparen.htm

Energieberatung

http://www.gih-hessen.de

http://www.energieberatung-landkreiskassel.de

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/

Fördermittel für Sanierungsvorhaben von der Kreditanstalt für Wiederaufbau

www.kfw.de

Art und Höhe der Förderung der Energieberatung

Die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit Bundesmitteln steht im Zusammenhang mit der Energiepolitik der Bundesregierung. Bis 2050 soll der Gebäudebestand weitgehend klimaneutral sein. Über die Zahlung von Zuschüssen will der Bund Haus- und Wohnungseigentümern einen Anreiz geben, Energiesparberatungen für Wohngebäude in Anspruch zu nehmen.

Die Förderung besteht in einem Zuschuss, den ich als Berater erhalte. Dadurch verbilligt sich die Beratung für Sie als Kunden, denn ich bin verpflichtet, den Zuschuss mit den Beratungskosten zu verrechnen und Ihnen nur den entsprechend ermäßigten Eigenanteil als Betrag in Rechnung zu stellen.

Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.300 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird einmalig ein weiterer Zuschuss von höchstens 500 Euro gezahlt, wenn der Energieberatungsbericht nicht nur gegenüber dem Verwalter, sondern zusätzlich auch in einer Versammlung der Wohnungseigentümer oder einer Sitzung des Beirats erläutert wird. Förderfähig sind hier 100 Prozent des Beratungshonorars bis zum Maximalbetrag von 500 Euro.

Quelle: www.BAFA.de

Für z.B. ein Ein-/ Zweifamilienhaus ergibt sich daraus ein Eigenanteil von 500 € brutto. Bei fehlenden Planunterlagen, sehr komplexen Gebäuden oder vielen unterschiedlichen Bauteilen kann ein Mehraufwand berechnet werden.

Fördermittel für die Sanierung

Wenn Sie sich nach der Energieberatung für die Sanierung ihres Hauses entschieden haben, so können Sie verschiedenen attraktive Fördermittel in Anspruch nehmen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA haben sich zu der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengeschlossen. Die KfW fördert die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem KfW Wohngebäude (Effizienzhaus) mit günstigen Krediten. Neben dem Kredit erhalten Sie einen zusätzlichen Tilgungszuschuss.

Möchten Sie keinen Kredit, so können Sie einen Zuschuss beim BAFA für Einzelmaßnahmen wie z.B. die Fassadendämmung, den Fensteraustausch oder Investitionen in Heizungsanlagen wie z.B. Pelletheizungen, Wärmepumpen und Solaranlagen beantragen.

Neben der KfW- und BAFA-Förderung einer Sanierung können Sie in einem selbstgenutzten, nicht vermieteten Gebäude die Sanierung auch steuerlich über 3 Jahre mit insgesamt 20% absetzen. Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater nach dem Paragraf 36c EstG.

Selbst eine Baubegleitung wird von der KfW , vom BAFA und vom Finanzamt gefördert. Gern berate ich Sie zu den verschiedenen Förderprogrammen und helfe Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel.

Wie erhalte ich eine Vor-Ort-Energiesparberatung oder Fördermittel für eine Sanierung?

Liebe Interessentin, lieber Interessent,

um eine Energie- und Fördermittelberatung oder nähere Informationen zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail. Als zertifizierter und gelisteter Energieberater kann ich für Sie eine geförderte Beratung durchführen. Von mir erhalten Sie eine Checkliste mit den Unterlagen und Informationen die ich für die Beratung benötige. Um die Fördermittelanträge kümmere ich mich für Sie.